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NRW-Landesregierung legt Entwurf zur Änderung des Online-Casino-Glücksspielgesetzes vor

Rosa Lorenz · Aug 8, 2026

NRW-Landesregierung legt Entwurf zur Änderung des Online-Casino-Glücksspielgesetzes vor

Blick auf das Landtagsgebäude in Düsseldorf, wo der Entwurf zum OCG NRW beraten wird

Der Gesetzentwurf und seine Hintergründe

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Online-Casino-Glücksspielgesetzes (OCG NRW) eingebracht, der Teile des Glücksspielstaatsvertrags 2021 umsetzt. Der Entwurf zielt darauf ab, bestehende Regelungen an neue technische und betriebliche Entwicklungen anzupassen, während er die Vorgaben des übergeordneten Staatsvertrags einhält. Experten haben beobachtet, dass solche Anpassungen in mehreren Bundesländern parallel laufen, um einheitliche Standards für Online-Casinos zu schaffen.

Der Entwurf enthält Bestimmungen, die das Live-Streaming von Spielen mit Dealern aus stationären Casinos ermöglichen. Dadurch können Anbieter Spiele aus physischen Standorten direkt in digitale Plattformen integrieren, ohne dass neue Lizenzmodelle erforderlich werden. Gleichzeitig werden Lizenzregeln für vergangene und laufende Betriebe angepasst, damit bestehende Genehmigungen mit den aktualisierten Vorgaben übereinstimmen.

Legislative Schritte bis Juli 2026

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand im Mai 2026 statt. In dieser Sitzung erläuterten Vertreter der Landesregierung die Ziele der Novelle, während Abgeordnete erste Rückfragen zu den technischen Umsetzungsdetails stellten. Der Entwurf ging anschließend in die Ausschussberatung, wo Fachpolitiker und Experten die Auswirkungen auf Lizenzvergaben und Streaming-Angebote prüften.

Am 10. Juli 2026 legte der zuständige Ausschuss eine Empfehlung vor, die den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorbereitet. Diese Empfehlung fasst die bisherigen Stellungnahmen zusammen und schlägt konkrete Formulierungen für die Live-Streaming-Regelung sowie die Lizenzübergangsbestimmungen vor. Beobachter haben festgestellt, dass der Prozess damit in die nächste Phase eintritt, in der das Plenum über mögliche Änderungen entscheiden kann.

Technische und regulatorische Neuerungen im Detail

Die vorgesehenen Änderungen betreffen vor allem die Schnittstelle zwischen stationären Casinos und digitalen Angeboten. Durch die Live-Streaming-Erlaubnis können Spiele mit realen Dealern aus landbasierten Einrichtungen auf Online-Plattformen übertragen werden. Dies erfordert klare technische Standards für Bild- und Tonqualität sowie für die Überwachung der Spielabläufe, die im Entwurf festgelegt sind.

Zusätzlich regelt der Entwurf Übergangsfristen für bestehende Lizenzen. Betreiber, deren Genehmigungen vor Inkrafttreten des GlüStV 2021 erteilt wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Aktivitäten an die neuen Streaming-Vorgaben anzupassen. Die Landesregierung hat in den Begleitdokumenten darauf hingewiesen, dass diese Regelungen Rechtssicherheit für laufende Betriebe schaffen sollen.

Digitales Casino-Interface mit Live-Dealer-Streaming-Elementen in einem regulierten Umfeld

Ausblick auf die weiteren Beratungen

Im August 2026 steht die zweite Lesung im Landtag an, bei der Abgeordnete über den Ausschussbericht debattieren werden. Der Entwurf liegt als Drucksache MMD18-18505 vor und kann hier eingesehen werden. Vertreter der Branche haben bereits Stellungnahmen eingereicht, die die praktische Umsetzbarkeit der Streaming-Regelung beleuchten.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass weitere Anhörungen mit betroffenen Verbänden und Aufsichtsbehörden folgen sollen. Diese Anhörungen dienen der Klärung offener Fragen zu Datenschutz und Spielerschutz im Kontext der Live-Übertragungen. Der gesamte Prozess bleibt damit eng mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verknüpft.

Fazit

Der Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung führt gezielte Anpassungen am OCG NRW durch, die Live-Streaming aus stationären Casinos und Übergangsregelungen für Lizenzen ermöglichen. Das Verfahren hat mit der ersten Lesung im Mai 2026 und der Ausschussempfehlung vom 10. Juli 2026 bereits wichtige Meilensteine erreicht. Weitere Beratungen im August 2026 werden zeigen, welche Formulierungen letztlich in Kraft treten.